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Aktuelles von den Steuerberatern Jahnke & Hofmann – Ludwigsburg

So stellen Sie rechtzeitig auf E-Rechnungen im strukturierten Format um

Mai 2024

Nach dem Beschluss des Wachstumschancengesetzes wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) im Geschäftsverkehr zwischen inländischen Unternehmen in den nächsten Jahren schrittweise zur Pflicht. Zwar hat der Gesetzgeber wegen des Umstellungsaufwands einige Übergangsregelungen eingeführt, doch davon sollten Sie sich nicht täuschen lassen. Der zeitliche Aufschub gilt nämlich nur für Rechnungsaussteller. Als unternehmerischer Rechnungsempfänger müssen Sie schon ab dem 01.01.2025 für den Empfang und die Verarbeitung der neuen E-Rechnungen bereit sein.

Idealerweise betrachten Sie die Umstellung auf die E- Rechnung aber nicht bloß als lästige Pflicht, die Sie frühzeitig angehen müssen. Stattdessen sollten Sie sie auch als Chance nutzen, die Automatisierung Ihrer Buchhaltung voranzutreiben. So entfällt durch die E-Rechnung beispielsweise die Notwendigkeit der manuel- len oder IT-gestützten und oft sehr fehleranfälligen Erfassung von Eingangsrechnungen. Dafür eröffnet sich die Möglichkeit einer deutlich effizienteren, (teil-)auto- matisierten Verbuchung, durch die wiederum Kapazitäten bei Ihren Mitarbeitern für anspruchvollere Aufgaben frei.

 

 

 

 

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